Private Drohnenfotografie in Deutschland
Waren Luftaufnahmen bis vor wenigen Jahren noch sehr teuer und vornehmlich professionellen Fotografen und Fotogarfinnen vorbehalten, stellen Drohnen heute auch im Hobby- oder Amateurbereich eine kostengünstige Möglichkeit dar, Aufnahmen aus der Luft zu machen.
Die Technik hat sich dabei in den letzten Jahren rasant entwickelt. Durch eine vergrösserte Reichweite und mittels Videobrillen können Drohnen auch dann noch gesteuert werden, wenn kein Sichtkontakt mehr besteht. Damit sind Aufnahmen von schwer zugänglichen Orten möglich, die sonst für die normale Fotografie nicht erreichbar wären. Mittlerweile können Bilder auch per Live-Stream direkt ins Internet übertragen werden. Die Anwendungsmöglichkeiten scheinen unbegrenzt.
Allerdings stehen der technischen Machbarkeit gesetzliche Regelungen entgegen, die den Einsatz von Drohnen beschränken. Wenn du deine Drohne zum Filmen und Fotografieren einsetzen möchtest, solltest du auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen achten.
Rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland
Unabhängig davon, ob eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, unterliegt der Gebrauch gesetzlichen Vorschriften, die es in jedem Fall zu befolgen gilt. Seit Januar 2021 gilt nun auch in Deutschland die offizielle EU-Drohnenverordnung bzw. die EU-Drohnenregulierung. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst:
Die Registrierungspflicht von Drohnen
Wer eine Drohne fliegen möchte, muss sich online beim Luftfahrtbundesamt registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (eID). Dies gilt auch für Hobbydrohnen. Dabei muss die elektronische ID sichtbar an der Drohne angebracht werden. Je nach Drohnen-Klasse muss diese Nummer zusätzlich noch in der Drohnensoftware eingetragen sein. Drohnen die weniger als 250 g wiegen und keine Kamera sowie Sensoren zur Erfassung von persönlichen Daten haben, müssen nicht registriert werden.
Ausserdem müssen alle Piloten und Pilotinnen von Drohnen, die mehr als 250 g wiegen, einen Onlinetest absolvieren. Dieser stellt sicher, dass man über das nötige Grundwissen verfügt. Dabei werden bisherige Schulungen oder Nachweise in Deutschland nicht angerechnet. Anders sieht es mit Zertifikaten aus EU-Ländern und der Schweiz aus, diese sind in Deutschland gültig. Ebenso ist ein in Deutschland erworbenes Zertifikat in anderen EU-Ländern gültig.
Kategorien und Klassen für Drohnen
Um Drohnen besser zu kategorisieren, sieht der Verordnung drei Anwendungsszenarien vor, für die es unterschiedliche Auflagen gibt. Für die meisten Hobbypiloten und -pilotinnen ist die „Offene“ Kategorie relevant, da Drohnen und Flüge mit einem geringen Risiko dort eingestuft werden. Daneben gibt es noch die „Spezielle“ sowie wie „Zulassungspflichtige“ Kategorie.
Wir schauen uns nachfolgend einmal die Kategorie „Offen“ näher an:
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Grund.
- Die Drohne muss im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
- Es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Für alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Registrierungspflicht muss beachtet werden.
- Die Privatsphäre von Personen muss beachtet werden.
- Personen dürfen ohne Erlaubnis nicht aufgenommen werden.
Zusätzlich zur Hauptkategorie gibt es noch die Unterklassen, nach denen sich die Betriebsmöglichkeiten einer Drohne bestimmen lassen. Dies betrifft vor allem die Hersteller von Drohnen, da diese ihre Geräte zertifizieren und entsprechend kennzeichnen müssen.
- C0: bis 250 Gramm -> Betriebsklasse A1
- C1: 251 bis 899 Gramm -> Betriebsklasse A1
- C2: 900 bis 3999 Gramm -> Betriebsklasse A2
- C3 und C4: 4–25 Kilogramm -> Betriebsklasse A3
Im Groben unterscheiden sich die verschiedenen Betriebsklassen darin, wie nahe man an Personen heranfliegen darf. Damit sind vor allem Personen gemeint, die nicht über den Flug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis erteilt haben. Generell darf in der „Offenen“ Kategorie nicht über Menschenansammlungen geflogen werden, unabhängig von der Unterklasse. Laut der EU-Verordnung betrifft das „eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.“
Die Kategorie „Speziell“ ist für Drohnen-Einsätze gedacht, die beispielsweise die Flughöhe von 120 Metern überschreiten oder ausserhalb der Sichtweite fliegen. Solche Flüge bedürfen individueller Ausnahmegenehmigungen, die man via PDRA (Pre-Defined-Risk-Analysis) beantragen kann. Ebenso gibt es in dieser Kategorie eine Vielzahl an Standard-Szenarien (STS), für die es keiner Ausnahmegenehmigung bedarf aber eines Drohnenführerscheines.
Drohnen-Flüge in der Kategorie „Zulassungspflichtig“ sind für Spezialanwendungen in der Industrie oder im Transportwesen gedacht. Diese bedürfen spezieller Zertifizierungsprozesse sowie Lizenzen und unterliegen bestimmten Auflagen.
Umgang mit Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung
Hat deine Drohne keine Klassifizierung, da es sich beispielsweise um ein älteres Modell handelt, können sie nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden. Diese werden über die Zeit restriktiver:
Bis Dezember 2023 gilt:
- Drohnen bis 500 g können in der Betriebsklasse A1 geflogen werden.
- Drohnen bis 2 kg können in der Betriebsklasse A2 geflogen werden.
- Drohnen bis 25 kg können in der Betriebsklasse A3 geflogen werden.
Ab Januar 2024 gilt:
- Drohnen bis 250 g können in der Betriebsklasse A1 geflogen werden.
- Drohnen bis 25 kg können in der Betriebsklasse A3 geflogen werden.
Wo darf eine Drohne geflogen werden?
Da es in Deutschland Gebiete gibt, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt bzw. nur eingeschränkt möglich ist, solltest du dich vor deinem Drohnenflug ausführlich informieren. Wie oben schon erwähnt, ist das Überfliegen von Menschenansammlungen generell untersagt. Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete, Unfall- oder Einsatzorte, Flughäfen oder Flugplätze zählen zu den sogenannten „geografischen Gebieten“. Dort dürfen Drohnen nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen betrieben werden. Wo sich dieses geografischen Gebiete genau befinden und unter welchen Anforderungen dort geflogen werden darf, kann online auf dem Map Tool von dipul.de nachgesehen werden.
Rechtliche Grundlagen zum Erstellen von Bild- und Videoaufnahmen
Neben den rechtlichen Regulierungen von Drohnenflügen ist auch auf das Datenschutzgesetz zu achten, insbesondere, wenn du mit deiner Drohne Bild- oder Videoaufnahmen anfertigst. Mit diesem Gesetz sollen die Persönlichkeits- und Grundrechte von Personen geschützt werden. Generell dürfen ohne Einwilligung keine Personen oder Wohngrundstücke fotografiert oder gefilmt werden. Es gelten folgende allgemeine Datenschutzgrundsätze:
Rechtfertigungsgrund
Luftaufnahmen mittels einer Drohne dürfen nur dann gemacht werden, wenn dafür ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn die Einwilligung der aufgenommenen Personen vorliegt oder privates sowie öffentliches Interesse besteht. Dabei ist es schwierig zu bestimmen, wann ein privates Interesse vorliegt. Ein für den persönlichen Gebrauch gemachtes Video stellt dabei keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund dar. Um sicher zu gehen, solltest du in jedem Fall die Einwilligung der aufgenommenen Personen einholen.
Transparenzprinzip
Wird eine Drohne für Videoaufnahmen eingesetzt, beispielsweise bei Vermessungen oder Videoüberwachungen, müssen potenziell beteiligte Personen über die Videoaufnahme informiert werden. Dies kann durch ein Hinweisschild oder eine sichtbare Kamera geschehen. In manchen Fällen ist es notwendig, Personen direkt über den Drohneneinsatz aufmerksam zu machen.
Verhältnismässigkeits- & Zweckbindungsprinzip
Wenn Foto- oder Videoaufnahmen mit Hilfe einer Drohne gemacht werden, muss die Beeinträchtigung der Privatsphäre der gefilmten Personen in einem vernünftigen Verhältnis zum Zweck stehen. Ebenso dürfen die Aufnahmen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden. Wenn du beispielsweise die Bewilligung zur Aufnahme einer Hochzeitsgesellschaft hast, darf auch nur diese Gesellschaft aufgenommen werden. Andere Personen dürfen ohne Einwilligung nicht auf den Bildern zu sehen sein.
Beim Einsatz von Drohnen im Privatbereich solltest du bei Foto- und Videoaufnahmen also unbedingt auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte achten. Als Faustregel gilt: Ohne Einwilligung dürfen Personen nicht gefilmt oder fotografiert werden.
Nützliche und weiterführende Links:
Dohnen-Regeln im Überblick vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr