Jubelnde Zuschauer fotografieren die Bühne aus der Menschenmenge heraus.

Bildrechte bei Events in der Schweiz

Welche Rechte sind bei Veranstaltungs- und Bühnenfotografie zu beachten?

Der Besuch eines Konzertes, einer Theateraufführung oder einer besonderen Show ist immer mit einer einzigartigen Stimmung verbunden, an die man sich noch lange gern zurückerinnert. Um das einmalige Erlebnis zur Erinnerung festzuhalten, sind mit Smartphone oder Digitalkamera schnell ein paar Schnappschüsse oder sogar richtig ausdrucksstarke Fotos gemacht. Doch wie verhält es sich mit den Bildrechten bei den Darstellern und Künstlern auf der Bühne oder auch den Zuschauern, die man mit auf dem Bild hat?

Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie in punkto Bildrechte beim Fotografieren auf Veranstaltungen in der Schweiz beachten müssen. Vorab das Wichtigste auf einen Blick:

Holen Sie sich auf Veranstaltungen immer die Erlaubnis zum Fotografieren, wenn

  • eine oder mehrere Personen im Fokus des Bildes stehen oder besonders herausstechen.
  • es sich um Kinder handelt – dann aber direkt bei den Eltern.
  • Sie die Bilder für kommerzielle Zwecke verwenden möchten – dann aber vorab beim Veranstalter (Akkreditierung)
  • Sie die Bilder in sozialen Netzwerken, Ihrer Webseite oder Ihrem Blog teilen möchten.
  • es sich um eine Privatveranstaltung handelt und das Fotografieren nicht ausdrücklich verboten ist.
  • Sie sich nicht sicher sind, denn lieber einmal zu viel nachfragen.

Als Besucher einer Veranstaltung sollten Sie

  • auf die Information zu eventuellen Foto- und Videoaufnahmen auf den Tickets achten.
  • Die AGBs und Veranstaltungsinformationen des Veranstalters hinsichtlich der Regelung zu den Bildrechten prüfen.

Das Persönlichkeitsrecht bei Bildern im Allgemeinen

In der Schweiz zählt das sogenannte «Recht am eigenen Bild» zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ist im Zivilgesetzbuch und über den Datenschutz im Bundesgesetz geregelt. Es soll vor allem die Privatsphäre der fotografierten Person schützen. Bei einer rein redaktionellen Berichterstattung und auf öffentlichen Veranstaltungen muss üblicherweise keine Einwilligung der fotografierten Personen eingeholt werden. Eine Zustimmung der abgebildeten Person ist jedoch immer notwendig, wenn das Foto beispielsweise

  • zu Werbezwecken dienen soll,
  • in die Sensations- oder Skandalberichterstattung fällt (Unfälle, bloßstellende Situationen),
  • ein gezieltes Eindringen in die Privatsphäre darstellt, das als ausforschend angesehen werden kann.

Etwas anders ist es, wenn Kinder im Bild zu sehen sind. Sie genießen einen höheren Schutz im Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund sollten Sie hier die Eltern um Erlaubnis für das Foto bitten statt des Kindes selbst.

Bildrechte auf Events in der Schweiz

Auf Veranstaltungen wie Konzerten, Theaterstücken, Bühnenshows und ähnlichem hängt der Geltungsbereich des Rechts am eigenen Bild hauptsächlich davon ab, wo und in welchem Rahmen das Event stattfindet. Die oben aufgeführten Punkte bezüglich der Zustimmung einer einzeln abgebildeten oder hervorgehobenen Person gelten allerdings jederzeit.

Konzertbesucherin formt Herz mit den Händen.

Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen

Wie bereits erwähnt, ist das Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen in der Regel kein Problem. Als «öffentlich» wird im Allgemeinen eine für jedermann frei zugängliche Veranstaltung etwa in einem städtischen Park oder auf dem Marktplatz verstanden. Beim Fotografieren des Geschehens oder um die Stimmung fotografisch einzufangen, sind meistens andere Besucher der Veranstaltung unweigerlich im Bild zu sehen. Diese gelten üblicherweise als Beiwerk des Hauptmotivs, es ist also nicht die Zustimmung jeder abgebildeten Person erforderlich.

Lediglich wenn eine Person durch etwas besonders heraussticht oder als Nahaufnahme fotografiert wird, wird das Recht am eigenen Bild ohne Zustimmung verletzt. Im Zweifel bietet es sich immer an, die Gesichter der Personen im Bild durch Unschärfe bereits beim Fotografieren oder im Zuge der Nachbearbeitung unkenntlich zu machen.

Besonderheiten bei Privatveranstaltungen

Konzerte, Theaterstücke und ähnliches sind üblicherweise nur mit einem gültigen Ticket zugänglich und finden in der Regel in privaten Räumlichkeiten oder auf privatem Grund statt. Hier greift grundsätzlich zunächst das Hausrecht des Eigentümers bzw. des Veranstalters, der somit über das Fotografieren auf seinem Event entscheiden kann. Ist der Veranstalter nicht der Eigentümer der Location, sind die Bildrechte vertraglich zwischen beiden Parteien geregelt.

Professionelle Fotografen, die Aufnahmen zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken machen möchten, müssen sich zuvor eine Genehmigung des Veranstalters einholen und dabei einen klaren Auftrag Ihrer Redaktion vorlegen. Solche Akkreditierungen sind inzwischen oft an strenge Verträge gebunden. So können die Fotos vor der Freigabe für die redaktionelle Verwendung einer Kontrolle durch den Veranstalter, den Eigentümer der Location und/oder den Künstler unterliegen. In manchen Fällen tritt der Fotograf im Rahmen des Vertrages die Bildrechte an den Veranstalter ab.

Freunde machen ein Selfie auf dem Konzert

Ist das Fotografieren nicht ausdrücklich durch entsprechende Schilder, Durchsagen oder ähnliches vom Veranstalter verboten, werden private Fotos zur Erinnerung an das besondere Erlebnis oft geduldet. So besteht etwa bei Selfies und Fotos von der Menschenmenge üblicherweise keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, sofern Sie die Fotos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Möchten Sie die Aufnahmen jedoch beispielsweise in sozialen Netzwerken teilen, müssen Sie auch hier sicherstellen, dass keine Person ohne Einwilligung auf dem Foto heraussticht oder gar im Fokus des Bildes steht.

Das Recht am eigenen Bild bei Prominenten

Ohne Einwilligung darf keine Person im Fokus eines Fotos stehen – doch was ist mit den Hauptakteuren einer Veranstaltung, die gezielt im Fokus der Eventfotos stehen sollen? Natürlich gelten die Persönlichkeitsrechte auch für Künstler wie Sänger, Tänzer oder Schauspieler. Lediglich beim Auftreten in der Öffentlichkeit ist keine Einwilligung des Promis für ein Foto erforderlich. Da es sich bei Konzerten und Aufführungen jedoch meist um Privatveranstaltungen handelt, entscheidet auch hier der Veranstalter in Absprache mit dem Künstler.

Sind also Privatfotos grundsätzlich gestattet, darf der Sänger oder Schauspieler auf der Bühne natürlich in Ihren Aufnahmen herausstechen. Doch auch hier ist bei der Abgrenzung der privaten Nutzung Vorsicht geboten: Diese bezieht sich ausschließlich auf Erinnerungsfotos, die Sie etwa für ein privates Fotobuch oder Ihre private Wandgestaltung nutzen möchten.

Der eigene Blog oder diverse Social-Media-Kanäle gehen in der Regel über die Privatnutzung hinaus. Möchten Sie Ihre Fotos also online posten, sind Sie nur mit einer Genehmigung durch den Veranstalter des Events auf rechtlich sicherer Seite.

Sänger auf der Bühne vor jubelndem Publikum.

Welche Rechte hat der Veranstalter beim Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos der Besucher?

Für den Veranstalter eines Events gelten die gleichen Regeln bezüglich der Bildrechte wie für Fotografen oder Privatpersonen. Das heisst, für Fotos oder Videosequenzen von einzelnen oder herausstechenden Personen muss auch der Veranstalter oder der von ihm beauftragte Fotograf die Zustimmung des Besuchers erbitten. Im Falle eines Rechtstreites liegt hier die Beweislast beim Veranstalter bzw. seinem Fotografen. Als Urheber der Veranstaltungsfotos muss er die Zustimmung der abgebildeten Personen nachweisen können, sofern diese im Fokus des Bildes stehen und nicht in der Menschenmaße untergehen oder als Beiwerk des Hauptmotivs betrachtet werden können.

Fotos und Videos auf Großveranstaltungen

Auf großen Konzerten, Fußballspielen im Stadion und bei anderen Grossveranstaltungen ist es üblich, dass das Event von Fotografen begleitet und vielleicht sogar im Fernsehen übertragen wird. Die Gäste rechnen also bereits damit, unter Umständen auf Fotos und Videos zu sehen zu sein. Zudem werden die Veranstaltungsgäste üblicherweise im Voraus darüber informiert, dass auf dem Event fotografiert oder gefilmt wird und die Aufnahmen auch veröffentlicht werden könnten. Diese Info ist dann meist auf dem Ticket vermerkt. Dort finden Sie auch den Hinweis darüber, dass der Kauf des Tickets als Zustimmung für Fotos und Videosequenzen sowie deren Veröffentlichung angesehen wird.

Bildrechte des Veranstalters bei kleinen Events

Bei kleineren Konzerten, Bandabenden, kleinen Theateraufführungen oder auch Firmenevents gibt es meist keine Tickets, auf welche eine Vorabinformation zu Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung gedruckt werden könnte. Je nach Rahmen der Veranstaltung werden die Bildrechte dann bspw. in den AGBs des Veranstalters geregelt. Hier steht dann meist, dass der Besucher durch die Teilnahme am Event Foto und Videos zustimmt, die für interne Werbezwecke verwendet werden.

Bei manchen Klein-Events wird die Information bezüglich der Bildrechte in der Eröffnungsrede gegeben oder es gilt das Prinzip der Besucherreaktion. Dabei gilt es, die Privatsphäre der Besucher zu wahren und entsprechende Abwehrreaktionen wie Wegdrehen oder die Hand vor das Gesicht halten zu respektieren. In einem solchen Fall sollte der Fotograf bzw. Kameramann dem Wunsch des Besuchers entsprechen und keine Aufnahmen machen, auf denen die betreffende Person im Fokus steht.

Fazit

Das Recht am eigenen Bild ist auch in der Eventfotografie zu wahren. Jedoch gibt es hier ein paar Besonderheiten zu beachten. Informieren Sie sich vor jedem Event darüber, ob und in welchem Rahmen fotografiert werden darf. Im Zweifel sollten Sie Personen, die im Bild zu sehen sind, um Erlaubnis bitten oder die Gesichter unkenntlich machen. Erinnerungsfoto oder Berichterstattung - Akzeptieren Sie jederzeit die Privatsphäre der Veranstaltungsgäste, aber auch der Künstler.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Fotografieren des nächsten Events!

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